Behandlungskosten

Homöopathie: Die homöopathische Behandlung beginnt mit einem ausführlichen Gespräch (Anamnese) von ca. 1,5-2 Stunden, bei Kindern 1-1,5 Stunden. Die Anamnese dient der Bestimmung der Konstitution. Der Aufwand dafür wird pauschal abgerechnet, gleich, wie lange die erste Ausarbeitung dauert. Die homöopathische Erstanamnese kostet für Erwachsene einmalig 190,-€, für Kinder bis 12 Jahre 140,-€.

Chronische Erkrankungen erfordern in der Regel weitere Termine im Abstand von 3-8 Wochen von ½ – 1 Stunde Dauer. Grundlage für die Berechnung aller weiteren Termine stellt die Zeit dar, die für eine Behandlung oder Beratung benötigt wurde, gleich um welche Art von Dienstleistung es sich gehandelt hat (homöopathische Folgeanamnese, Untersuchung, Beratung usw.) Abgerechnet wird die tatsächlich verbrauchte Zeit nach 10 Minuten-Einheiten.

Der Stundensatz beträgt 90 Euro.*

Ausführliche Infos können Sie in meiner HONORARLISTE einsehen.

Die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker werden nicht von der gesetzlichen, aber zumeist von den privaten Krankenversicherungen sowie den günstigen Zusatzversicherungen zur gesetzlichen KV größtenteils übernommen.**

* Für Arbeitslose, Studenten und soziale Härtefälle gibt es nach Absprache eine Ermäßigung in Höhe von 20 % , d.h. 72 Euro/Stunde.

** Je nach Gesellschaft kosten die Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung bei einer Erstattung von ca. 50-80 % der Heilpraktikerkosten für ein Kind monatlich ca. 10 Euro, für einen 35-jährigen Erwachsenen ab ca. 16 Euro.

Tip: Bei der Auswahl von geeigneter Zusatz-KV achten Sie darauf, dass die Bemessungsgrenze für die Erstattung der Kosten der Höchstsatz (und nicht der Mindestsatz) des Gebührenkatalogs der Heilpraktiker (GebüH) ist.

Für mögliche Zusatzversicherungen schauen Sie auf meine LINKS-Seite.